ETS-1-Reform im Juli: Zwischen Wettbewerbsdruck und Klimazielen

Die turnusmäßige Überprüfung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) im Juli steht unter besonderen politischen Vorzeichen. Selten zuvor wurde so intensiv darüber gestritten, wie sich Klimaschutz, Investitionssicherheit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit miteinander vereinbaren lassen. Während Teile der Industrie vor zusätzlichen Belastungen warnen und Entlastungen fordern, sehen Klimaexperten die Gefahr, dass der Emissionshandel durch zu weitreichende Eingriffe seine zentrale Lenkungswirkung verliert.

Die EU-Kommission will ihren Reformvorschlag am 15. Juli vorlegen. Zwar handelt es sich formal um die reguläre Überprüfung des Systems, politisch aber ist daraus längst eine Grundsatzdebatte über die Zukunft des europäischen CO₂-Marktes geworden.

Warum die Juli-Revision besonders bedeutsam ist

Das ETS 1 ist seit der Reform von 2023 eines der schärfsten Klimainstrumente weltweit: Der Zertifikatedeckel sinkt schneller, die Marktstabilitätsreserve (MSR) entzieht Überschüsse dem Markt, und mit dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wurde zugleich der schrittweise Abschied von kostenlosen Zuteilungen eingeleitet.

Doch die wirtschaftliche Lage hat die politische Debatte verändert. Hohe Energiepreise, geopolitische Unsicherheiten und anhaltender Wettbewerbsdruck gegenüber den USA und China nähren Zweifel, ob der gegenwärtige Kurs industriepolitisch durchzuhalten ist. Entsprechend wächst der Druck auf Brüssel, die Regeln des ETS zumindest teilweise nachzujustieren.

Der Europäische Rat hat im März zwar ausdrücklich die „wesentliche Rolle des Emissionshandelssystems bei der Klima- und Energiewende“ bekräftigt. Gleichzeitig forderten die Mitgliedstaaten jedoch, die Volatilität des CO₂-Preises und deren Auswirkungen auf die Strompreise zu begrenzen. Diese doppelte Botschaft – Bekenntnis zum ETS bei gleichzeitiger Forderung nach Entlastung – prägt die bevorstehende Reform.

Vier Stellschrauben der Reform

Nach Einschätzung des Klimaökonomen Michael Pahle vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) in der Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“ stehen der EU-Kommission bei der Revision im Wesentlichen vier Stellschrauben zur Verfügung: die Marktstabilitätsreserve, die kostenlose Zuteilung und Benchmarks, die Verwendung der ETS-Einnahmen zur industriellen Dekarbonisierung sowie die Mengendeckelung des Systems.

1. Marktstabilitätsreserve

Bereits Anfang April schlug die EU-Kommission als Direktmaßnahme angesichts hoher Energiepreise vor, die automatische Löschung überschüssiger Zertifikate in der MSR auszusetzen und die Mengen stattdessen im System zu belassen. Ziel ist es, größere Flexibilität und zusätzliche Versorgungssicherheit am Markt herzustellen.

Der Europäische Rat reagierte jedoch zurückhaltend und vertagte eine Entscheidung. Mehrere Mitgliedstaaten drängen auf eine vertiefte Prüfung im Rahmen der Juli-Revision statt eines Schnellverfahrens.

Für Kritiker geht es um weit mehr als technische Marktsteuerung. Das Öko-Institut warnt in einer aktuellen Analyse davor, dass die Aussetzung der Löschungen im Zusammenspiel mit anderen diskutierten Reformoptionen den CO₂-Preis deutlich schwächen und erneut zu einem strukturellen Zertifikateüberschuss führen könnte – einem Problem, das das ETS über Jahre geprägt hatte.

Weitere MSR-Reformoptionen wären beispielsweise eine Veränderung der sogenannten „Intake Rate“ (also der Menge an Zertifikaten, die dem Markt entzogen werden) oder der Schwellenwerte, ab denen Eingriffe erfolgen.

2. Kostenlose Zuteilung und Benchmarks

Noch schärfer wird die Auseinandersetzung bei der kostenlosen Zuteilung.

Die EU-Kommission plant, die kostenlosen EUA-Zuteilungen für die Industrie deutlich zu verlängern – ursprünglich sollten diese bis 2034 parallel zur CBAM-Einführung schrittweise auslaufen. Allerdings soll die weitergehende Versorgung mit kostenlosen Zertifikaten künftig an Investitionsverpflichtungen in die Dekarbonisierung geknüpft werden. Dies wird von Industrievertretern wiederum kritisch gesehen.

Was eine zügige Entlastung durch Anpassungen der Benchmarkwerte betrifft, gibt sich die EU-Kommission zögerlich. Sie hat inzwischen neue Benchmarkwerte für die Periode 2026–2030 veröffentlicht und die öffentliche Konsultation eröffnet. Gegenüber früheren Entwürfen wurden einige Kürzungen zwar abgeschwächt, dennoch sehen zahlreiche Branchen erhebliche Belastungen auf sich zukommen.

Besonders umstritten sind die sogenannten Fallback-Benchmarks, die dort greifen, wo keine produktbezogenen Benchmarks existieren und stattdessen Wärme-, Brennstoff- oder Prozessemissionen herangezogen werden.

Mehrere Mitgliedstaaten haben sich inzwischen ungewöhnlich deutlich positioniert. Deutschland, Frankreich, Spanien und Estland forderten die Kommission gemeinsam auf, ihre Pläne zur Verschärfung der Fallback-Benchmarks bereits vor Veröffentlichung der ETS-Revision zu überdenken. Andernfalls drohten Produktionsstilllegungen oder Standortverlagerungen.

Kurz zuvor hatten bereits Tschechien, Polen, Griechenland und Rumänien in einem eigenen Papier auf ein Einfrieren der Benchmarkwerte auf dem Niveau von 2025 gedrängt.

Brüssel prüft nach Informationen aus dem Reformprozess inzwischen sektorbezogene Fallback-Benchmarks, um Unterschiede zwischen Industriezweigen stärker zu berücksichtigen. Ob dies zu mehr Zielgenauigkeit oder zusätzlicher Komplexität führt, ist offen.

3. Verwendung der ETS-Einnahmen

Ein Großteil der Einnahmen aus den ETS-1-Zertifikateerlösen fließt nicht zurück in die Industrie, sondern in allgemeine Klimaschutzinvestitionen. Einen wesentlichen Hebel sehen Experten in der gezielteren Verwendung der Erlöse zur industriellen Dekarbonisierung, etwa über Klimaschutzverträge.

Die EU-Kommission erwägt darüber hinaus die Nutzung von Zertifikaten aus der Reserve für neue Marktteilnehmer (NER) zur Finanzierung einer geplanten Industrial Decarbonisation Bank (IDB) beziehungsweise eines ETS-Investitionsboosters für Dekarbonisierungsprojekte. Auch hier warnen Experten vor zusätzlichen Zertifikatemengen und einem möglichen Preisdruck.

Interessant ist dabei die Preisannahme der Kommission selbst: Für ihre Kalkulationen zum Investitionsbooster arbeitet sie mit einem ETS-Preis von rund 75 Euro je Tonne CO₂ – ein Hinweis darauf, welches Preisniveau Brüssel mittelfristig für plausibel hält.

4. Mengendeckelung des Systems

Eine Senkung des linearen Reduktionsfaktors würde die Zertifikatemenge strukturell erhöhen und so den CO₂-Preis nachhaltig dämpfen. Dies könnte laut Öko-Institut allerdings die Klimawirkung des ETS erheblich mindern.

Diskutiert wird auch, ob internationale Klimaschutzgutschriften nach Artikel 6 des Pariser Abkommens künftig eine Rolle spielen könnten. Hintergrund ist die Entscheidung der EU, im Rahmen ihres 2040-Klimaziels ab 2036 bis zu fünf Prozent der Emissionsminderung über internationale Credits zu ermöglichen.

Eine direkte Integration solcher Credits als alternative Compliance-Einheit im ETS gilt derzeit aber als unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher erscheint eine Nutzung auf staatlicher Ebene.

Industrie fordert Entlastung

Die deutsche Industrie erhöht derweil den politischen Druck.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) appellierte in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz, geplante Verschärfungen bei der ETS-Zuteilung auszusetzen. Die Begründung: Zentrale Voraussetzungen der Transformation fehlten weiterhin – insbesondere wettbewerbsfähige Strom- und Wasserstoffpreise sowie die notwendige Infrastruktur.

Auf der anderen Seite gibt es Stimmen aus der Zementindustrie, die einen „starken und vorhersagbaren CO₂-Preis“ als Voraussetzung für Planbarkeit und Investitionen in CCS-Technologie fordern.

Die Kommission verweist bislang konsequent auf die geltende ETS-Richtlinie von 2023 und signalisiert, dass größere Änderungen nicht vor der Juli-Revision vorgenommen werden können.

Da der eigentliche Gesetzgebungsprozess mit der Veröffentlichung der Kommissionsvorschläge im Juli erst beginnt, sieht es mittelfristig nicht danach aus, als würden die von Teilen der Industrie geforderten Entlastungen kommen.

Fazit

Die Juli-Revision entscheidet nicht über das Fortbestehen des Emissionshandels – daran zweifelt kaum jemand. Die eigentliche Frage lautet vielmehr, wie stark das System angepasst werden kann, ohne seine Funktionslogik zu beschädigen.

Genau davor warnt das Öko-Institut. Würden mehrere Entlastungsmaßnahmen gleichzeitig umgesetzt – etwa schwächere Benchmarks, zusätzliche Zertifikate aus Reserven und Eingriffe in die MSR –, könnte dies die Knappheit des Systems erheblich reduzieren und erneut strukturelle Überschüsse erzeugen.

Für viele Unternehmen insbesondere aus der Chemieindustrie gilt das Gegenteil: Bleiben die Anforderungen zu hoch, drohen Investitionen sowie Wertschöpfung aus Europa abzuwandern.

Die Juli-Reform wird deshalb zu einem Balanceakt. Sie entscheidet darüber, ob sich ambitionierter Klimaschutz, Investitionssicherheit und industrielle Wettbewerbsfähigkeit künftig in Europa vereinbaren lassen.

03.06.2026

Ihr Emissionshändler.com Team