Gebäudemodernisierungsgesetz verkompliziert den Brennstoffemissionshandel
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, dessen Eckpunkte die Bundesregierung kürzlich vorgelegt hat und die zurzeit heftig umstritten werden, könnte den Emissionshandel für nEHS- und zukünftig EU-ETS 2-pflichtige Unternehmen deutlich komplexer machen. Die 65 %-Regel, nach der Heizungskäufer dazu verpflichtet sind, ihre neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll abgeschafft werden. Stattdessen sieht der Entwurf eine sogenannte „Bio-Treppe“ vor – Heizungsbesitzer sollen demnach dazu verpflichtet werden, einen jährlich steigenden Anteil „grüner Brennstoffe“ beim Betrieb ihrer Heizung einzusetzen. Um die Erfüllung der „Bio-Treppe“ zu ermöglichen, werden Heizstofflieferanten ihrerseits dazu verpflichtet, eine jährlich steigende Grüngas-/Grünheizölquote beizumischen. Letztlich wird so die Pflicht zur Nachhaltigkeit von den Heizungskäufern auf die Heizstofflieferanten verschoben.
Unmittelbare Konsequenz dieser Regelung ist, dass Heizstofflieferanten künftig automatisch zu Grüngas-/Grünheizölnachfragern werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf ihre Emissionsberichterstattung. Es kann nicht länger nur mit Standard-Emissionsfaktoren gerechnet werden, sondern differenzierte Mengenbilanzen für fossile und biogene Brennstoffanteile müssen erstellt werden. Folglich müssen Unternehmen ihre Überwachungssysteme auf eine genaue Erfassung der verschiedenen Brennstoffteilmengen umstellen. Weiterhin müssen für alle biogenen Anteile entsprechende Herkunftsnachweise bzw. Nachhaltigkeitszertifikate vorgehalten werden, womit nicht nur die Berichterstattung für viele Unternehmen komplizierter und teurer wird, sondern sich zudem der Prüfungsaufwand im Rahmen der bestehenden Verifizierungsverfahren erhöht. Weiterhin führt die gesetzlich vorgeschriebene Beimischquote dazu, dass bei gleichen Energiemengen insgesamt weniger CO2-Zertifikate abgegeben werden müssen, da biogene Anteile entweder mit Null Emissionen oder einem verminderten Emissionsfaktor zu Buche schlagen, was sich direkt auf die Beschaffungsstrategie auswirkt.
Die Grüngas-/Grünheizölquote startet ab 2028 mit „bis zu einem Prozent“. Weitere Steigerungen müssen erst noch festgelegt werden. Unabhängig davon, wie sie ausfallen werden, kann die Verkomplizierung des Brennstoffemissionshandels jedoch als gesetzt gelten.
18.03.2026
Ihr Emissionshändler.com Team
