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ETS-Einnahmen: 2,7 Milliarden Euro sollen in den Bundeshaushalt fließen

Die Bundesregierung will 2027 rund 2,7 Milliarden Euro aus den Einnahmen des EU-Emissionshandels (EU ETS 1) nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern dem allgemeinen Bundeshaushalt zuführen. Der KTF selbst wächst zwar auf rund 38,9 Milliarden Euro. Kritiker sehen dennoch einen problematischen Kurswechsel.

Besonders ungewöhnlich ist das breite Bündnis gegen die Umschichtung: 16 Industrieverbände und Umweltorganisationen – darunter VCI, Wirtschaftsvereinigung Stahl, VIK, VDZ, NABU und WWF – fordern gemeinsam, die ETS-Einnahmen im KTF zu belassen und für Transformation und Klimaschutz einzusetzen.

Auch aus der Union selbst kommt deutliche Kritik. Der CDU-Umweltpolitiker Mark Helfrich lehnt die Entnahme ab. Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen müsse weiterhin „in vollem Umfang möglich“ sein; die Umschichtung gefährde die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik.

Zur Finanzierung des KTF tragen weiterhin 10 Milliarden Euro jährlich aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bei. Weitere 6,4 Milliarden Euro sollen aus der KTF-Rücklage der letzten Jahre entnommen werden. Die verbleibenden Mittel stammen aus den Erlösen des nationalen Emissionshandels (nEHS) sowie des EU-ETS 1.

Für emissionshandelspflichtige Unternehmen ist insbesondere die Planbarkeit der Transformationsfinanzierung relevant. Der KTF finanziert unter anderem Strompreiskompensation, Industriestrompreis, Wasserstoff und weitere Maßnahmen zur industriellen Dekarbonisierung. Gerade bei langfristigen Investitionen sind verlässliche Förderbedingungen ein wichtiger Faktor.

EU-rechtlich ist die Umschichtung nicht per se ausgeschlossen. Deutschland muss die ETS-Einnahmen bzw. einen finanziell gleichwertigen Betrag jedoch weiterhin für die in der ETS-Richtlinie vorgesehenen Klima- und Energiezwecke einsetzen.

16.09.2026

Ihr Emissionshändler.com Team