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Kontomigration vom nEHS zum EU-ETS 2

Die Handelsphase des neuen Europäischen Brennstoffemissionshandels (EU-ETS 2) rückt näher. Zwar wurde der Start des Systems auf den 1. Januar 2028 verschoben, die ersten Auktionen für ETS-2-Zertifikate sollen jedoch bereits im Januar 2027 beginnen. Unternehmen sollten daher frühzeitig die Einrichtung ihres EU-ETS-2-Registerkontos vorbereiten.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ermöglicht Verpflichteten eine teilautomatische Eröffnung des EU-ETS-2-Registerkontos auf Basis des bestehenden nEHS-Registerkontos – die sogenannte Kontomigration. Dadurch lässt sich der Registrierungsaufwand deutlich reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass das nEHS-Registerkonto bis 15. September bestimmte Anforderungen erfüllt.

Folgende Voraussetzungen müssen im nEHS-Registerkonto vorliegen:

  • Der Kontostatus darf nicht „Ausschließlich Abgabe“ sein.
  • Mindestens zwei Kontobevollmächtigte müssen über eine hinterlegte URID verfügen.

Sind diese Voraussetzungen bis zum Fristende nicht erfüllt, ist eine Kontomigration nicht möglich. In diesem Fall muss das EU-ETS-2-Registerkonto im regulären Verfahren neu eröffnet werden, was mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein kann.

Falls Sie Unterstützung bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Kontomigration benötigen, helfen wir Ihnen gerne.

12.08.2026

Ihr Emissionshändler.com Team