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BEHG-Reform 2027: Geplante CO₂-Preiserhöhung könnte den Primärmarkt weiter verschärfen

Mit dem Referentenentwurf zur dritten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) will die Bundesregierung den Preiskorridor im nationalen Emissionshandel (nEHS) auch im Jahr 2027 fortführen. Gleichzeitig soll der Überschussmengenpreis von derzeit 68 auf 73 Euro je Emissionszertifikat steigen. Während wir die Fortführung des Preiskorridors ausdrücklich begrüßen, sehen wir die geplante Preiserhöhung kritisch.

Problem ist nicht die Nachfrage, sondern knappes Angebot

Die bisherigen Auktionen des Jahres 2026 zeigen bereits heute sehr geringe Zuteilungsquoten. Nach unserer Einschätzung liegt die Ursache hierfür nicht in einem strategischen Bieterverhalten der verpflichteten Unternehmen, sondern in einer strukturell zu geringen Versteigerungsmenge.

Ein höherer Überschussmengenpreis erhöht den wirtschaftlichen Anreiz, bereits im Primärmarkt möglichst hohe Gebotsmengen einzureichen. Dadurch dürften die Zuteilungsquoten im Jahr 2027 weiter sinken. Besonders betroffen wären kleinere und kommunale Unternehmen, die ihre Gebote nicht beliebig ausweiten können. Für einen erheblichen Teil der verpflichteten Unternehmen würde der Bezug von Emissionszertifikaten zum höheren Überschussmengenpreis damit zunehmend zur Regel und nicht mehr zur Ausnahme.

Hinzu kommt ein praktisches Problem für Energievertriebe: Während das Gesetz für 2027 einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Emissionszertifikat vorsieht, kann für einen erheblichen Teil des tatsächlichen Zertifikatebedarfs faktisch ein Preis von 73 Euro anfallen. Diese Differenz ist wirtschaftlich zu groß, um dauerhaft vom Unternehmen getragen zu werden. Gleichzeitig ist sie gegenüber Kunden nur schwer vermittelbar, da sich diese regelmäßig auf den gesetzlich kommunizierten Preiskorridor berufen werden. Die Weitergabe der zusätzlichen CO₂-Kosten gestaltet sich daher aufgrund bestehender regulatorischer Rahmenbedingungen in vielen Fällen rechtlich und wirtschaftlich schwierig.

Es gäbe eine einfachere Lösung

Sollte der Gesetzgeber tatsächlich Nachfrageverschiebungen zwischen den Verkaufsphasen verhindern wollen, sehen wir ein milderes und zugleich zielgerichteteres Mittel: Statt den Überschussmengenpreis anzuheben, sollte der Verkaufskalender angepasst werden. Würden Nachkäufe für das Berichtsjahr 2027 erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für 2026 ermöglicht, ließe sich das angestrebte Ziel erreichen, ohne den effektiven CO₂-Preis für einen großen Teil der verpflichteten Unternehmen zu erhöhen.

Bemerkenswert ist zudem der zeitliche Zusammenhang: Der Referentenentwurf folgt unmittelbar auf die politische Entscheidung, die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel künftig nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern dem allgemeinen Bundeshaushalt zuzuführen. Vor diesem Hintergrund stellt sich aus unserer Sicht die Frage, ob die vorgesehene Anhebung des Überschussmengenpreises tatsächlich ausschließlich der Stabilisierung des Marktmechanismus dient oder faktisch auch zu höheren Staatseinnahmen führen soll. Umso wichtiger erscheint eine nachvollziehbare und belastbare Begründung für die vorgesehene Erhöhung.

Emissionshändler.com hat Stellung bezogen

Emissionshändler.com hat sich über einen Branchenverband mit einer Stellungnahme in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Nach unserem Kenntnisstand haben auch zahlreiche weitere Verbände den Referentenentwurf in wesentlichen Punkten kritisch bewertet.

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens und kann sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern. Angesichts des politischen Ziels, die Regelungen rechtzeitig vor Beginn des Jahres 2027 in Kraft zu setzen, ist jedoch mit einem zügigen Fortgang des Verfahrens zu rechnen.

Unabhängig vom weiteren Verlauf ist die Stoßrichtung des Gesetzgebers bereits erkennbar: Sollte die vorgesehene Regelung unverändert umgesetzt werden, ist für viele verpflichtete Unternehmen mit einer höheren tatsächlichen CO₂-Kostenbelastung zu rechnen, obwohl der gesetzliche Preiskorridor unverändert bei 55 bis 65 Euro je Emissionszertifikat liegt.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Auswirkungen der geplanten BEHG-Reform auf Ihre Beschaffungsstrategie, Ihre Preisgestaltung oder Ihre CO₂-Kosten bewerten möchten.

06.08.2026

Ihr Emissionshändler.com Team